KI-Verordnung seit 01.08.2024 gültig.
Die Frist für Unternehmen zur Umsetzung:
Schulen Sie jetzt Ihre Mitarbeitenden.
In 30 Minuten
Das eLearning “KI-Unterweisung” ist in 5 thematische Abschnitte gegliedert. Ein Abschlusstest belegt den Lernerfolg und schafft Handlungssicherheit für Mitarbeitende.
Passend für jedes LMS
Über Schnittstellen wie SCORM, AICC und xAPI lässt sich das eLearning schnell und einfach in jede Unternehmenslandschaft integrieren.
Aktualität garantiert
Wenn sich gesetzliche Rahmenbedingungen und Anforderungen ändern, passt sich das eLearning inhaltlich an.
Einsatz von KI im Unternehmen
Welche rechtlichen Anforderungen gibt es?
- Verbotene Praktiken endgültig aus dem Workflow streichen
- Korrekten Umgang mit „risikoreichen Systemen“ lernen
- Verpflichtende Informationen für Mitarbeitende
- Besondere Richtlinien für Allzweck-KI, z. B. ChatGPT
Didaktisches Powertool für Ihr Unternehmen
Einheitliches KI-Wissen im Team
- Gemeinsame Verständnisgrundlage für alle
- Übersichtliche Zusammenfassung wichtiger Richtlinien
- Optimale KI-Nutzung im Unternehmen durch Definition erlaubter Einsatzbereiche
- Komplexe Inhalte mediendidaktisch aufbereitet und methodisch abwechslungsreich vermittelt
FAQ
Die KI-Verordnung der EU ist eine gesetzliche Regelung, die den Einsatz von Künstlicher Intelligenz innerhalb der Europäischen Union reguliert, um ethische und sicherheitstechnische Standards zu etablieren.
Am 1. August 2024 ist sie in Kraft getreten. Ab 2. Februar 2025 müssen Mitarbeitende über ausreichend KI-Kompetenz verfügen.
Unternehmen sind rechtlich dazu verpflichtet, ihre Mitarbeitenden zu KI-Themen zu schulen. Die Unterweisung stellt sicher, dass die Mitarbeitenden die gesetzlichen Anforderungen verstehen und in der Praxis danach handeln können. So werden rechtliche Konsequenzen und Strafen vermieden.
Verstöße können für Unternehmen hohe Bußgelder von bis zu 35 Millionen Euro oder 7 % des weltweiten Jahresumsatzes nach sich ziehen.
Die Verordnung zielt darauf ab, Risiken zu minimieren, Transparenz zu fördern und die Rechte von Bürgerinnen/Bürgern zu schützen. Es geht dabei vor allem um die Sensibilisierung der Mitarbeitenden zum Datenschutz. Außerdem steht der Schutz vor Manipulation durch KI im Fokus – da die KI auch schwerwiegende inhaltliche Fehler machen kann.
Alle Unternehmen, die Künstliche Intelligenz innerhalb der EU entwickeln, bereitstellen oder nutzen, sind betroffen. Der gelegentliche Einsatz eines Chatbots wie ChatGPT im Tagesgeschäft (z. B. zur Unterstützung bei der Textentwicklung) reicht schon aus, damit die Verordnung für das Unternehmen gilt.
Wir bieten eine umfassende Unterweisung in Form eines eLearnings an, das Sie ganz einfach in Ihr Learning Management System (LMS) integrieren können.
So ermöglichen wir eine Schulung auf Abruf, praxisnah und verständlich aufbereitet – ohne dass dafür ein ressourcenaufwändiges Präsenz-Training organisiert werden muss.
Das eLearning ist speziell auf die KI-Verordnung der EU abgestimmt und sorgt dafür, dass Unternehmen die neuen Compliance-Anforderungen effizient und kostengünstig erfüllen.
Unsere Schulungsprogramme sind kompatibel mit den gängigen LMS-Plattformen (z. B. SCORM, AICC, xAPI) und können einfach implementiert werden.
Für einen Durchgang brauchen Mitarbeitende ca. 30 Minuten. Dabei werden sie praxisbezogen und interaktiv durch die wichtigsten Aspekte der KI-Verordnung geführt. Den Abschluss des eLearnings bildet ein Test mit 10 Fragen, um den Lernerfolg zu belegen.
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